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"Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." (Albert Einstein)

Ausländerrecht

Seit dem Beginn der weltweiten Globalisierung besteht immer mehr der Wunsch in Deutschland Fuß zu fassen, sei es befristet oder dauerhaft. Unerlässlich dafür ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus, der die Grundlage für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bildet.

Oftmals führt Verunsicherung oder festgefahrener Ärger mit der Ausländerbehörde oder der deutschen Botschaft im Ausland dazu, dass der ausländische Mandant die Hoffnung aufgibt und resigniert. Im schlimmsten Fall wird sogar jeglicher Kontakt zur Behörde gemieden was nicht selten die Problematik noch vertieft.

Um bestehende Unklarheiten im Zusammenhang mit dem begehrten Aufenthaltsstatus gar nicht erst zu Problemen werden zu lassen, ist zügige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Anwalt und dem Mandanten gefragt, ebenso wie Verhandlungsgeschick gegenüber der Ausländerbehörde oder der Deutschen Botschaft im Ausland.

Frau Odebralski hat in der Vergangenheit durch engagierten Umgang mit den deutschen Behörden oder der deutschen Vertretung im Ausland bereits in zahlreichen Fällen das gewünschte Ergebnis erreicht und so zu einer Steigerung der Lebensqualität beitragen können.

Frau Odebralski bietet eine fachlich kompetente Beratung und Vertretung vor den deutschen Behörden im In- und Ausland sowie vor den Gerichten.

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen in den Bereichen:

  • Aufenthaltsrechtliche Verfahren ( Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt - EG, Duldung)
  • Visumsangelegenheiten (Familienzusammenführung, Eheschließung, Geschäftsvisa)
  • Einbürgerungsangelegenheiten
  • Ausweisung und Abschiebung
  • Asyl- und Flüchtlingsrecht
  • Klage und Eilverfahren